I. Teilnahme-Voraussetzung
Teilnehmen kann jeder der gesund ist, den speziellen
Anforderungen dieser Sportreisen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung
verfügt. Der Reiseleiter ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer, der diese
Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt, von der Veranstaltung ganz oder teilweise
auszuschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung
des Reisepreises.
I.a. Ausrüstung: Mountainbike oder Trekking Rad, für die in
den Tourbeschreibungen aufgeführten Anforderungen. Schutzausrüstung:
Fahrradhelm (Tragepflicht)). Wie schon in 1. (Teilnahme-Voraussetzungen)
beschrieben ist der Tour-Guide jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer, der
diese Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt, von der Veranstaltung ganz oder
teilweise auszuschließen.
II.Abschluss des Reisevertrages
II.a.Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der ocean matters
GmbH (im folgenden „Reiseveranstalter“ genannt) den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die
Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für
die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
II.b. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen.
II.c. Der Vertrag kommt mit Bezahlung des Reisepreises und der damit
verbundenen Anerkennung der allgemeinen Reisbedingungen und der Haftungsbegrenzung(§
X) zustande.
III. Bezahlung
Halbtages -und Tagestouren sind rechtzeitig zu überweisen oder bar vor der Tour zu bezahlen.
Pauschalangebote müssen im voraus bezahlt werden. Mit Zugang der Reisebestätigung ist der ganze Reisepreis innerhalb von 14 Tagen fällig, spätestens aber 7 Tage vor Reisebeginn. Ohne rechtzeitige Bezahlung des vollen Reisepreises besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr aud die Erbringung der Reiseleistung, jedoch die Verpflichtung der Stornogebühren. Eine Zahlung aus dem Ausland muss spesenfrei erfolgen, alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
IV. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der
Reisebeschreibung.
V.
Leistungsänderungen
Die Reisebeschreibung stellt den geplanten
Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Änderungen
einzelner Reiseleistungen, wie z. B. Fahrtroute oder Zwischenübernachtungen,
sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen
Gründen, die sich nach Vertragsabschluß in Abweichung des vertraglich
vereinbarten Inhalts des Reisevertrages ergeben, sind gestattet, soweit diese
nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Hierdurch entstehende Kosten, deren Gründe der Veranstalter
nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
VI. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.
B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen z.B.
Verletzung oder Ausschluss während der Reise durch die Reiseleitung), hat er
keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
VII. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (z.B.
andere Teilnehmer durch sein Verhalten gefährdet), dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er
den Anspruch auf den Reisepreis
VIII. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reisende als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn
Reisen wegen äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen
Verletzung eines Teilnehmers, etc.) nicht angetreten werden können oder
abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine evtl. Rückbeförderung sind vom
Reisenden zu tragen. Der Reisepreis wir nicht rückerstattet.
IX. Haftung
Wir haften - unter Berücksichtigung der jeweiligen
Orts- und Landesüblichkeiten - für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen.
X.
Haftungsbegrenzung
Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, verbunden
mit einer hohen Körperbelastung. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer
solchen Sportreise gewachsen ist, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt
beurteilen lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie
selbst verantwortlich, daraus folgend setzen wir eine
Privathaftpflichtversicherung eines jeden Teilnehmers voraus. An allen
Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit
besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligen Sie sich auf eigene
Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie
von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Jeder Teilnehmer muss
sich der vorhandenen Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige Betreuung
der Reiseleitung nicht ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für
Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Reiseleitung nicht Folge
geleistet wird oder wegen Nichtbeachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung.
Bei Hilfestellung der Reiseleitung bei Reparaturen und kleinerer Pannen, haften
wir nicht für Schäden am Material des Teilnehmers und eventuellen Folgeschäden,
sowohl an Material als auch körperlichen Schäden. Für Schäden oder Verlust von
Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport übernehmen wir keine
Haftung. Wir haften ebenfalls nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden. Für
Personen und Sachschäden die durch einen Sturz verursacht werden können,
übernehmen wir keinerlei Haftung.
XI. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ist
in soweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen
Haftung ebenfalls beschränkt ist.
XII. Bilder
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass auf der Tour gemachte
Fotos für Werbezwecke (Internet, Flyer etc.) von OM genutzt werden dürfen. Ist
der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, muss er dies schriftlich vor
Tourantritt gegenüber OM zum Ausdruck bringen.
XIII. Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist München.
XIV. Datenschutz
Mit der Weitergabe von Namen, Adresse und Telefonnummer an andere
Reiseteilnehmer - im Sinne einer Teilnehmerliste - erklärt sich der
Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich
behandelt.
XV. Veranstalter / Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Ocean Matters GmbH, Maximilianstr. 32, 80539 München, Ust-IdNr: DE 254368618,
HBR 165961, Amtsgericht München, Geschäftsführung: Christian Hanich, Igor
Maglica, Telefon +49 (0) 1713701212, Email:
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Treten wir als Vermittler einzelner Reiseleistungen auf ( z.Bsp. Pauschalangebote ), so gelten die jeweiligen Bedingungen unseres Vertragspartners. AGB/ Reisebedingungen stehen auf Anfrage zur Verfügung.
XVI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien
sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtwirksame
Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten
wirtschaftlichen Erfolg so weit wie möglich erreicht. Vorstehendes findet auch
für den Fall einer Regelungslücke Anwendung.